Impressum

 

Byzantin Travel -Istanbul

 

Halim Tur Turizm Ticaret Limited Sirketi
Halk Cadde No: 3/1
Üsküdar -Istanbul

 

Telefon:0090 216 342 0700 -1211

Telefax:0090 216 342 1210

 

E-mail: info@byzantintravel.com

Web: www.byzantintravel.com

 

Geschäftsführende Gesellschafter:

Halim Cokgezen

Esra Karakaya


Steueramt: Üsküdar

Steuer ID: 4550052307

 

Konto informationen:

Yapý Kredi Bankasý -Istanbul

Malta Filiale: 224

Euro Konto No: 62810480

IBAN: TR77 0006 7010 0000 0062 8104 80 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen :

 

1.    Abschluss des Reisevertrages

Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter telefonisch oder schriftlich anbietet, kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande.
Der Anmelder ist bis zur Bestätigung der Anmeldung längstens jedoch 10 Tage an die Anmeldung gebunden. Diese Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der gewünschten Leistungen (wie z.B. Hotel, Flug u.ä.) zu überprüfen.

2.    Zahlungsbedingungen

a) Für die Reisen ohne Flüge sind 30 % des Reisepreises 45 Tage vor Antritt der Reise zu leisten. Die Restzahlung soll spätestens 10 Tage vor Reiseantritt eingegangen sein.

b) Für die Reisen mit Flügen wird die Anzahlung des Fluganteiles eher fällig.

Byzantin Travel teilt die Zahlungsfrist des Fluganteiles dem Veranstalter oder dem Endkunden rechtzeitig mit. 30 % der Restzahlung ist 45 Tage vor Antritt der Reise zu leisten. Der Rest soll spätestens 10 Tage vor Reiseantritt eingegangen sein.

3.    Leistungen

Verbindlich sind die in der Reisebeschreibung des Veranstalters beschriebenen Leistungen, sowie die in der Bestätigung bzw. Rechnung vereinbarten Zusatzleistungen. Der Veranstalter haftet nicht für durch Fremdleistung (z.B.: Schiffs- oder Flugverspätungen) erforderlichen Programmänderungen.

Wir behalten uns vor, Leistungen in zumutbarem Rahmen abzuändern (z.B. Austausch von Fluggesellschaften, Wechsel der Unterbringung innerhalb derselben Kategorie).

4.    Leistungs- und Preisänderungen

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate, kann der Veranstalter Preiserhöhungen der anderen Leistungsträger an den Kunden weitergeben, sofern sich nach dem Vertragsabschluss unvorhergesehene Preiserhöhungen, der für die Reise geltenden Hotel- und Beförderungskosten, der Steuern und Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B.: Hafen-, Flughafen- oder Ein-/Ausreisegebühren, Wechselkurse und Benzinkosten) ergeben haben. Die Berechnung muss der Veranstalter im Einzelnen begründen. Erhöht sich der vereinbarte Reisepreis um mehr als 8 %, ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung einer Gebühr vom Vertrag zurückzutreten oder eine möglichst gleichwertige Reise zu verlangen, sofern der Reiseveranstalter eine solche aus seinem Angebot anbieten kann.

5.    Rücktritt von Seiten des Reisenden

Der Reisende ist berechtigt, jederzeit von der gebuchten Reise zurückzutreten oder eine Ersatzperson zu stellen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Eine mögliche Rückerstattung bereits bezahlter und nicht in Anspruch genommener Leistungen kann nur in dem Maße erfolgen, wie sie von den jeweiligen Leistungsträgern an den Reiseveranstalter erbracht werden.

·         Die pauschalierten Stornogebühren betragen bei Rücktritt ohne Flug bis 36 Tage vor Reisebeginn 10 %

35. – 22. Tag vor Reisebeginn 20 %

21. – 10. Tag vor Reisebeginn 30 %

9. - 4. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 50 %

Umbuchungsgebühren bei Stellung von Ersatzpersonen sind im Einzelfall zu erfragen.
Die pauschalierten Stornogebühren betragen bei Rücktritt mit Flug zum Sondertarif
Bei Rücktritt von Reisegruppen mit Flug gelten die Rückzahlungskonditionen der
jeweiligen Fluggesellschaft. Der Rest der Rückzahlung folgt wie unten geschildert.

bis 36 Tage vor Reisebeginn 10 %

35. – 22. Tag vor Reisebeginn 20 %

21. – 10. Tag vor Reisebeginn 30 %

9. - 4. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 50 %

6.    Rücktritt von Seiten des Reiseveranstalters

Muss vom Reiseveranstalter eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden und kann ihm keine vergleichbare Reise angeboten werden, so erhält der Reisende den gesamten eingezahlten Betrag zurück. Der Veranstalter muss eine Absage bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt bekannt geben.
Sollten die Bedingungen aus Punkt 2 nicht erfüllt werden, behält sich der Veranstalter vor, die Reise zu stornieren.

7.    Haftung des Reiseveranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, insbesondere für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen und für die gewissenhafte Reisevorbereitung. Die Haftung des Reiseveranstalters ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig herbeigeführt noch durch Verschulden eines weiteren Leistungsträgers zu verantworten ist. Keine Haftung wird geleistet für Fremdleistungen (vgl. Punkt 3) und bei Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise durch höhere Gewalt, d.h. Naturkatastrophen, Krieg, Streik etc.

8.    Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende hat den Veranstalter zu verständigen, falls er die Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Reisebeginn vorliegen hat (Postrisiko!). Für die Einhaltung sämtlicher Pass-, Visa-, Zoll- Devisen- oder Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen und ihr zur Abhilfe eine angemessene Frist einzuräumen. Gegebenenfalls kann der Reiseveranstalter eine gleichwertige Leistung erbringen.

9.    Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche des Kunden wegen Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vorgesehenem Reiseende beim Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Verjährungsfrist beträgt 6 Monate.

10.  Datenschutzbestimmungen

Alle vom Kunden dem Veranstalter übermittelten personenbezogenen Daten sind gemäß Bundesdatenschutz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

11.  Allgemeines

Der Reiseveranstalter ist als Incoming-Agentur vom Zielland aus tätig. Er ist Mitglied im staatlichen Reiseveranstalterverband “TURSAB“ und unterliegt dem Türkischen Reiserecht.

12.  Gerichtsstand

Der Reisende kann den  Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Richtet sich die Klage gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder gegen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Die vorgenannten Reisebedingungen können jederzeit neuen rechtlichen Vorgaben angepasst werden. (Stand: 01.01.2010)